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Gewährung Zuwendungen

Informationen und Antrag zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung:

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich hilft Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf oder Lernschwächen, im schulischen Umfeld individualisierte Hilfestellungen bei der Leistungserbringung und -bewertung in Anspruch zu nehmen.
Der ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich kann jederzeit bei der Klassenlehrer*in abgegeben werden.

Sollte hierzu noch kein ärztliches Gutachten vorliegen, können sich Schüler*innen für die schulpsychologische Untersuchung anmelden.

Alle wichtigen Unterlagen gibt es hier:

Eidesstattliche Erklärung über den Verlust eines Zeugnisses

Um die Ausstellung eines Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses zu beantragen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen. Außerdem ist die unten zum Download angebotene eidesstattliche Erklärung ausgefüllt mitzubringen.

Wir erheben für die Verwaltungskosten Gebühren in Höhe von 25 € für die Ausstellung von Zeugnissen.